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Brandsicherheits­wache

Wir stellen Personal
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Brandsicherheitswachen, freiwillige oder angeordnet, für Ihre Veranstaltung – indoor & outdoor – HEKL macht das!

Wir stellen Feuerwehrfachpersonal aus allen Qualifikationsebenen, je nach Auflage durch z. B. das Bauordnungsamt, zur Verfügung.
Wenn es mal dringend und kurzfristig sein sollte, kontaktieren Sie uns, in diesem Fall am Besten direkt telefonisch.

Rechtlicher Hinweis zu Brandsicherheitswachen

§ 27 BHKG – Brandsicherheitswachen

(1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Sie kann bei Bedarf Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist die Veranstalterin oder der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgabe zu übertragen. In allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache.

(3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern.