Wann wird eine BMA Ersatzmaßnahme benötigt?
Bei Abschaltung der Übertragungseinheit zu Inspektions- und Wartungsarbeiten muss der Betreiber die Weiterleitung eines Alarmes im Brandfalle sicherstellen.
Der Betreiber muss bei Abschaltung und im Störungsfall geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schutzzieles durchführen, z.B. Ersatzmaßnahmen, Telefon oder Sicherheitswache. Die Maßnahmen sind im Störungsfall zwischen dem Betreiber und dem Instandhaltungsunternehmen und eventuell mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen und einzuleiten.
Wie schnell muss die BMA Ersatzmaßnahme bereit stehen?
Die BMA muss spätestens 72 Stunden nach Kenntnis des Störungszustandes in den Soll-Zustand versetzt sein, um Funktionen der BMA und die Gebäudenutzung sicherzustellen. Ist der überwiegende Teil der Anlage beschädigt, kann davon abgewichen werden und Ersatzmaßnahmen sind unverzüglich vom Betreiber mit dem Instandhaltungsunternehmen und gegebenenfalls mit entsprechenden Interventionsorganisationen (z.B. Feuerwehr) abzustimmen und einzuleiten.
Bei längeren, mit dem Bauordnungsamt abgestimmten Abschaltungen, übernehmen wir für Sie die Ersatzmaßnahme, so erhalten Sie die Betriebserlaubnis – 24 / 7 – .
Wie schnell muss die BMA Ersatzmaßnahme bereit stehen?
Die BMA muss spätestens 72 Stunden nach Kenntnis des Störungszustandes in den Soll-Zustand versetzt sein, um Funktionen der BMA und die Gebäudenutzung sicherzustellen. Ist der überwiegende Teil der Anlage beschädigt, kann davon abgewichen werden und Ersatzmaßnahmen sind unverzüglich vom Betreiber mit dem Instandhaltungsunternehmen und gegebenenfalls mit entsprechenden Interventionsorganisationen (z.B. Feuerwehr) abzustimmen und einzuleiten.
Bei längeren, mit dem Bauordnungsamt abgestimmten Abschaltungen, übernehmen wir für Sie die Ersatzmaßnahme, so erhalten Sie die Betriebserlaubnis – 24 / 7 – .