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Brandschutz­beauftragte

Wir werden für Sie tätig
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Unsere Brandschutzbeauftragte sind nach der Vorgabe der anerkannten vfdb-Richtlinie 12-09/01 der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutztes e.V.“ und Vorgaben der DGUV Information 205-003 ausgebildet.

Gerne werden wir für Ihr Unternehmen als externe Brandschutzbeauftragte tätig.

Warum ein (externer) Brandschutz­beauftragter
die beste Wahl ist:

Gesetzlich ist kaum ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Nicht selten besteht auch deswegen zum Thema Brandschutzbeauftragter Unsicherheit. Es kommt sogar vor, dass man den Brandschutzbeauftragten irrtürmlich mit einem Brandschutzhelfer gleichsetzt. In einigen Bundesländern kann im Rahmen des Baurechts eine Verpflichtung zur Bestellung des Brandschutzbeauftragten ausgesprochen werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die über Gebäude verfügen, in denen sich viele Personen aufhalten wie zum Beispiel Krankenhäuser, Hotels usw. oder bei denen mit erhöhten Brandgefahren zu rechnen ist, einen Brandschutzbeauftragten bestellen. Auf der anderen Seite kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten auch vom Feuerversicherungsunternehmen gefordert werden. Der Brandschutzbeauftragte kann sich aber auch bei anderen Unternehmen wortwörtlich lohnen, wenn man sich noch einmal die eingangs genannten Zahlen verdeutlicht.

Aufgaben des Brandschutz­beauftragten

Dem Brandschutzbeauftragten kommt im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes (und des Arbeitsschutzes) eine gewichtige Stellung zu. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Unternehmer in allen Fragen und Problemstellungen rund um den Brandschutz zu beraten. Darüber hinaus wirkt der Brandschutzbeauftragte zum Beispiel (je nach Aufgabendefinition) bei den Gefährdungsbeurteilungen mit, erstellt die Inhalte von Betriebsanweisungen, die brandschutzrelevant sind und erstellt die Brandschutzordnungen. Er führt die praktischen Löschübungen durch und unterweist die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung von Löscheinrichtungen und im Verhalten bei einem Brandfall.

Wir bringen es als externe Brandschutzbeauftragte für Sie auf den Punkt.

Aufgaben des Brandschutz­beauftragten

Dem Brandschutzbeauftragten kommt im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes (und des Arbeitsschutzes) eine gewichtige Stellung zu. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Unternehmer in allen Fragen und Problemstellungen rund um den Brandschutz zu beraten. Darüber hinaus wirkt der Brandschutzbeauftragte zum Beispiel (je nach Aufgabendefinition) bei den Gefährdungsbeurteilungen mit, erstellt die Inhalte von Betriebsanweisungen, die brandschutzrelevant sind und erstellt die Brandschutzordnungen. Er führt die praktischen Löschübungen durch und unterweist die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung von Löscheinrichtungen und im Verhalten bei einem Brandfall.

Wir bringen es als externe Brandschutzbeauftragte für Sie auf den Punkt.