HEKL macht das!
Warum sind Brandschutzhelfer wichtig?
Brandschutzhelfer Ausbildung für den Betrieb
Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten.
Mit einer Brandschutzhelfer Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach. Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter Ihrer Firma werden.
Brandschutzhelfer Ausbildung für den Betrieb
Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten.
Mit einer Brandschutzhelfer Ausbildung Ihrer Mitarbeiter kommen Sie den gesetzlichen Pflichten nach. Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter Ihrer Firma werden.
Mit dieser Beauftragung der Mitarbeiter bzw. Bestellung schaffen Sie Rechtssicherheit.
Es geht bei der Bestellung nicht darum den Mitarbeiter rechtlich belangen zu können, sondern eher die Pflichten des Brandschutzhelfers aufzuzeigen und festzulegen welche Maßnahmen im Notfall und vor allem auch bei der Prävention zu erfolgen haben.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der
Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. auch die Gebäuderäumung) einschließen.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2
- DGUV Information 205-023
Die wenigsten Unternehmer wissen, dass Sie ihre Angestellten einmal pro Jahr über Notfallmaßnahmen und z.B. das Verhalten im Brandfall unterweisen müssen. Da dieses aber im Gesetzt und den Unfallverhütungsvorschriften ganz genau vorgeschrieben ist, droht bei Verstößen ein hohes Bußgeld. Der Unternehmer, Arbeitgeber oder Geschäftsführer eines Betriebes ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Sehr oft wird dieses Thema jedoch unterschätzt und von den verantwortlichen Personen nicht beachtet. Es entsteht so ein großes Risiko nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Verantwortlichen in einem Unternehmen sollte das Thema Brandschutz einfach missachtet werden.
Beachten Sie eins: Verantwortlich ist immer der Unternehmer und eventuelle Mitarbeiter mit Führungspositionen.
Sollte dieses Thema einfach ignoriert werden, schützt den verantwortlichen Personen auch keine Unternehmensform wie z.B. eine GmbH vor Haftungsfragen. Deshalb sollten Sie als Unternehmer, oder verantwortliche Person unbedingt die Rechtslage kennen und verantwortungsvoll handeln und damit umgehen.
Vom kleinen Betrieb mit einer Hand voll Angestellten bis hin zum großen Unternehmen mit tausenden Mitarbeitern sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, neben den betrieblichen Ersthelfern auch Brandschutzhelfer in „ausreichenden Zahl“ zu bestellen und auszubilden, sowie regelmäßig fortzubilden.
Aber was bedeutet nun in ausreichender Zahl?
Die notwendige Anzahl der Mitarbeiter die an der Brandschutzhelfer Ausbildung teilnehmen sollten, ergibt sich auch aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer Ausbildung?